Gardena Classic Schlauch Ø 13 mm (1/2") Länge 18 m
Art.-Nr. 5389036Artikelbeschreibung
Art.-Nr. 5389036
Gardena Schläuche - Innovative Produkte mit System - hier passt alles zusammen. Der druckfeste und formstabile Gardena Classic Schlauch ist frei von giftigen Weichmachern (Phthalaten) und Schwermetallen. Selbstverständlich ist dieser Gartenschlauch UV-beständig. Der Classic Schlauch aus Qualitätsgewebe ist bis zu einem Berstdruck von 22 bar geeignet. Bei Bedarf können Sie ihn mit den Original Gardena Systemteilen und Anschlussgeräten systematisch ergänzen. Dies sind die besten Voraussetzungen für einen einfachen und vielseitigen Einsatz im Garten. Material: PVC, hochwertiges Kreuzgewebe. 12 Jahre Garantie. Schlauch 13 mm (1/2"), 18 m, ohne Systemteile.
Technische Daten
| Produktmerkmale | |
|---|---|
| Gewebeart: | Kreuzgewebe |
| Berstdruck: | 22 bar |
| Innendurchmesser: | 13 mm |
| Innendurchmesser: | 0.5 Zoll |
| Min_Länge: | 18 m |
| Masse und Gewicht (netto) | |
|---|---|
| Gewicht: | 2,40 kg |
| Höhe: | 7,5 cm |
| Breite: | 36,0 cm |
| Tiefe: | 36,0 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir Ihnen eine Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiezeit ab Kaufdatum: 12 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Schweizweit
Garantiegeber: Husqvarna Schweiz AG, Industriestrasse 10, CH-5506 Mägenwil
Garantieausschluss:
Die Garantie wird ausgeschlossen oder vorzeitig abgebrochen, wenn die Schäden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Die im Serviceheft, Bedienungsanleitung oder Instruktionsbuch vorgeschriebenen Inspektionen, Wartung, Montage und Pflege wurden nicht vorschriftsmässig durchgeführt.
- Der Käufer hat die Verwendung der Maschine fortgesetzt, obwohl ein Fehler aufgetreten ist.
- Eingriffe von nicht autorisierten Stellen.
- Das Produkt ist zweckentfremdet, umgebaut oder verändert worden.
- Unsachgemässe Nutzung.
- Bei Reparaturen während der Garantiezeit wurden keine Originalteile verwendet .Während der Garantiezeit werden Artikel, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail, Fax oder telefonisch mit unserem OBI Markt in Verbindung.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung durch die Garantie sind nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.















