Gardena Flachschlauch-Set Ø 38 mm
Art.-Nr. 5348305Artikelbeschreibung
Art.-Nr. 5348305
Das Gardena Flachschlauch-Set mit einem Durchmesser von 38 mm (1 1/2") ist dank der leichteren Qualität ideal für den Einsatz mit Tauchpumpen. Er besteht aus doppellagigem, gewebeverstärktem PVC-Material, ist witterungs- und UV-beständig sowie temperaturbeständig von -20 °C bis +60 °C. Der Schlauch ist druckresistent bis zu 5 bar. Der Berstdruck beträgt 15 bar. Der Flachschlauch Ø 38 mm (1 1/2") hat eine Länge von 10 Meter und kann nach Gebrauch platzsparend aufgerollt werden. Inklusive Schlauchschelle. Der Schlauch ist frei von Kadmium, Blei und Barium und frei von Regenerat.
Technische Daten
| Produktmerkmale | |
|---|---|
| Gewebeart: | Verstärkt PVC |
| Berstdruck: | 15 bar |
| Innendurchmesser: | 38 mm |
| Innendurchmesser: | 1.5 Zoll |
| Min_Länge: | 10 m |
| Masse und Gewicht (netto) | |
|---|---|
| Gewicht: | 2,25 kg |
| Höhe: | 5 mm |
| Breite: | 26,0 cm |
| Tiefe: | 26,0 cm |
Weitere Details
Garantiebedingungen
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir Ihnen eine Garantie auf diesen Artikel nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
Garantiezeit ab Kaufdatum: 12 Jahre
Räumlicher Geltungsbereich der Garantie: Schweizweit
Garantiegeber: Husqvarna Schweiz AG, Industriestrasse 10, CH-5506 Mägenwil
Garantieausschluss:
Die Garantie wird ausgeschlossen oder vorzeitig abgebrochen, wenn die Schäden auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- Die im Serviceheft, Bedienungsanleitung oder Instruktionsbuch vorgeschriebenen Inspektionen, Wartung, Montage und Pflege wurden nicht vorschriftsmässig durchgeführt.
- Der Käufer hat die Verwendung der Maschine fortgesetzt, obwohl ein Fehler aufgetreten ist.
- Eingriffe von nicht autorisierten Stellen.
- Das Produkt ist zweckentfremdet, umgebaut oder verändert worden.
- Unsachgemässe Nutzung.
- Bei Reparaturen während der Garantiezeit wurden keine Originalteile verwendet.Während der Garantiezeit werden Artikel, die aufgrund von Material- und Fabrikationsfehlern Defekte aufweisen, nach Wahl des Herstellers entweder repariert oder ersetzt. Ausgetauschte Geräte oder Bestandteile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Diese Garantieleistung bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiezeit, noch setzt sie eine neue Garantie in Gang.
Garantieansprüche müssen unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Defekt innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Zur Geltendmachung der Garantie setzen Sie sich bitte per E-Mail, Fax oder telefonisch mit unserem OBI Markt in Verbindung.
Die Rechte des Verbrauchers aus der gesetzlichen Gewährleistung durch die Garantie sind nicht berührt bzw. nicht eingeschränkt.









