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Grillen auf dem Balkon: Was ist erlaubt?

Grillen auf dem Balkon

Grillen auf dem Balkon – für die einen ein geselliger Abend, für die anderen Lärm- und vor allem Rauchbelästigung. Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt oder nicht? Wir geben einen Überblick zur Gesetzeslage.

Grillen auf dem Balkon als ewiger Streitpunkt

Grillen auf dem Balkon – für die einen ein geselliger Abend, für die anderen Lärm- und vor allem Rauchbelästigung. Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt oder nicht? Wir geben einen Überblick zur Gesetzeslage.

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Grillen auf dem Balkon – das solltest du wissen

Grundsätzlich darfst du in der Schweiz auf deinem Balkon grillen. Im Vordergrund steht jedoch immer die Rücksichtnahme auf Nachbarn. Wesentliche Bestandteile dieser Rücksichtnahme sind die Nachtruhe sowie die Verbreitung von Geruch. Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Ab dieser Uhrzeit sollten Gespräche nur noch in Tischlautstärke stattfinden.

Hinweis: Die Hausverwaltungen und örtlichen Polizeivorschriften können abweichende Regelungen von der Nachtruhe geltend machen. Informiere dich vorab, ob in deinem Wohnort weitere Vorschriften wie zum Beispiel eine zusätzliche Mittagsruhe herrschen.

Durch den Rauch und den Geruch des Grills sollten Nachbarn nicht gestört werden. Wähle als Mietender am besten einen Gas- oder Elektrogrill für den Balkon, der deutlich weniger Rauch und Gerüche produziert.

Starke Qualmentwicklung über einem Grill.

Beim Grillen kann eine Menge Qualm entstehen. Und auch am Geruch stören sich Nachbarn hin und wieder.

Kann das Grillen auf dem Balkon verboten werden?

In einem Mehrfamilienhaus kann der Vermieter das Grillen auf dem Balkon einschränken. Beispielsweise kann er festlegen, dass keine Holzkohlegrills verwendet werden dürfen, dessen Geruch andere Nachbarn stören könnte. Er kann dies in einer Hausordnung festlegen, die mit dem Mietvertrag zum Vertragsgegenstand geworden ist.

Eine solche Einschränkung in der Hausordnung kann der Vermieter jedoch nur erlassen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Einschränkung verhältnismässig ist. Das heisst, dass das Grillen mit Gasgrills beispielsweise weiterhin gestattet ist.

Wie kann man sich gegen das Grillen auf dem Balkon wehren?

Fühlst du dich durch das Grillen deines Nachbarn stark gestört, kannst du das Gespräch mit ihm suchen. Weise darauf hin, dass dich Geruch, Lautstärke der Grillpartys oder massiver Rauch stören und bitte deinen Nachbarn, mehr Rücksicht zu nehmen.

Ist keine Besserung in Sicht, kannst du auch die Hausverwaltung einschalten. Diese hat die Möglichkeit, den Mieter zu verwarnen. Nach mehreren Verstössen und wenn der Mieter keine Einsicht zeigt, kann der Vermieter mit der ausserordentlichen Kündigung drohen.

Ist Grillen im Park erlaubt?

Eine Personengruppe im Hintergrund eines brennenden Kugelgrills

Wer auf dem Balkon nur eingeschränkt grillen darf, sieht oft den Park als Ausweichmöglichkeit. Doch in öffentlichen Parks ist das Grillen nicht immer erlaubt. Es gelten die kommunalen Regelungen. Meist gibt es eine Grillordnung, die das Grillen nur an bestimmten Plätzen erlaubt. Oft müssen auch bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

In der Schweiz gibt es zahlreiche Grillplätze in öffentlichen Parks und in der schönen Natur. Hier sind Feuerstellen mit Rost, Sitzmöglichkeiten und Brennholz vorhanden. Nutze diese Grillplätze für einen Ausflug in die Natur.

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